Allgemeine Geschäftsbedingungen
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§ 1 Anwendungsbereich
(1) Diese Allgemeine Geschäftsbedingung gelten für die Nutzung von ByteProof (zukünftig Software genannt) gemäß der aktuellen Produktbeschreibung auf der Homepage (https://www.byteproof.de).
(2) Die Software wird von Priobyte (zukünftig Anbieter gennant) als webbasierte SaaS- bzw. Cloud-Lösung betrieben. Dem Kunden wird ermöglicht, die auf den Servern des Anbieters bzw. eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters gespeicherte und ablaufende Software über eine Internetverbindung während der Laufzeit dieses Vertrags für eigene Zwecke zu nutzen und seine Daten mit ihrer Hilfe zu speichern und zu verarbeiten und Elemente der Software in seine eigene Webseite einzubinden.
(3) Diese Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Vertragsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsdauer
(1) Indem sich der Kunde auf der Webseite mit seinem Namen, seiner E-Mail und seinem Unternehmen registriert, gibt er ein Angebot auf Abschluss dieses Nutzungsvertrags ab.
(2) Der Anbieter prüft die entsprechende Anmeldung. Sodann geht dem Nutzer eine Bestätigungs-E-Mail mit seinen Zugangsdaten zu. Mit Zugang der Bestätigungs-E-Mail gilt der Vertrag als geschlossen.
(3) Die Vertragsdauer hängt von dem jeweiligen ausgewählten Paket ab. Dem Kunden wird es ermöglicht eine einmalige Zahlung oder ein Abonnement zu erwerben.
(4) Die Vertragskündigung kann zu jeder Zeit beauftragt werden und wird mit Ablauf der gebuchten Vertragsdauer beendet.
§ 3 Zahlung
(1) Die Software kann über die Webseite mittels Paypal erworben werden und bietet die Möglichkeit eine einmalige Zahlung oder eine wiederkehrende Zahlung abzuschließen.
(2) Des Weiteren kann die Software mittels E-Mail und Telefon bestellt werden, hier kann je nach Bonitätsprüfung folgende Zahlungsarten angeboten werden:
i. Vorkasse
ii. Kauf auf Rechnung
(3) Der Anbieter behält sich das recht vor, bei Zahlungsausfall das Konto des Kunden zu sperren und alle Leistungen abzuschalten.
§ 4 Verfügbarkeit der Software, Höhere Gewalt
(1) Der Anbieter weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen der erbrachten Dienste entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag des Anbieters handeln, vom Anbieter nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur kann Einfluss auf die Leistungen des Anbieters haben. Soweit derartige Umstände Einfluss auf die Verfügbarkeit oder Funktionalität der vom Anbieter erbrachten Leistung haben, hat dies keine Auswirkung auf die Vertragsgemäßheit der erbrachten Leistungen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software unverzüglich und so präzise wie möglich beim Anbieter anzuzeigen. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung, gilt § 536c BGB entsprechend.
§ 5 Leistungserbringung, Support
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software in ihrer jeweils aktuellsten Version am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht (\"Übergabepunkt\"), zur Nutzung bereit. Die Software, die für die Nutzung erforderliche Rechenleistung und der erforderliche Speicher- und Datenverarbeitungsplatz werden vom Anbieter bereitgestellt. Der Anbieter schuldet jedoch nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.
(2) Soweit die Software ausschließlich auf den Servern des Anbieters oder eines vom Anbieter beauftragten Dienstleisters abläuft, bedarf der Kunde keiner urheberrechtlichen Nutzungsrechte an der Software, und der Anbieter räumt auch keine solchen Rechte ein. Der Anbieter räumt dem Kunden aber für die Laufzeit des Vertrags das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und zeitlich auf die Dauer des Nutzungsvertrags beschränkte Recht ein, die Benutzeroberfläche der Software zur Anzeige auf dem Bildschirm in den Arbeitsspeicher der vertragsgemäß hierfür verwendeten Endgeräte zu laden und die dabei entstehenden Vervielfältigungen der Benutzeroberfläche vorzunehmen.
§ 6 Updates
(1) Der Anbieter spielt Updates in die Software nur ein, wenn er den Kunden darüber informiert hat.
(2) Der Kunde hat kein Recht wann und in welchem Umfang Updates eingespielt werden.
§ 7 Verbotene Nutzungen
(1) Der Kunde darf die Software nur Nutzen, wenn er Sie nach §2 erworben hat. Das erschleichen von Zugängen zur Software ist Verboten und wird strafrechtlich verfolgt.
(2) Der Kunde verpflichtet sich nach deutschem Recht zu handeln und bei verstoß unmittelbar den Anbieter darüber zu unterrichten.
§ 8 Pflichten des Nutzers
(1) Für die Nutzung der Software wird ein zeitgemäßes Endgerät mit Internetzugang benötigt. Dies muss vom Kunden eigenständig bereitgestellt werden.
§ 9 Gewährleistung
(1) Der Anbieter bietet eine Gewährleistung auf Funktion der Software, jedoch nicht auf die Installation auf Kundenseite, z.B. auf seiner Webseite oder Onlineshop.
(2) Sollte die Installation auf Kundenseite nicht oder eingeschränkt funktionieren und keine Verschuldung vom Anbieter nachweisbar ist, wird dem Kunden kein kostenloser Support angeboten.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter übernimmt keinerlei Haftung von Inhalten, die durch den Kunden erstellt und veröffentlicht wurden.
(2) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich im Gesetzlichen Rahmen zu handeln und keine Verstöße gegen geltendes Recht zu unternehmen. Bei Verstoß wird das Konto unmittelbar gesperrt und falls nötig rechtliche Schritte eingeleitet.
§ 11 Urheberrechte des Anbieters
(1) Das Urheberrecht der Software liegt beim Anbieter und der Kunde erhält keine Urheberrechte vom Anbieter.
(2) Das kopieren und vervielfältigen des Quellcodes ist dem Kunden nicht erlaubt und führt bei verstoß zu einem permanenten Ausschluss der Software.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Anbieter hält sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
(2) Der Kunde räumt dem Anbieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung das Recht ein, die vom Anbieter für den Kunden zu speichernden Daten vervielfältigen zu dürfen, soweit dies zur Erbringung der nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen erforderlich ist. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallsystem bzw. separaten Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter ferner berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen.
(3) Der Anbieter sichert die Daten des Kunden auf dem vom Anbieter verantworteten Server regelmäßig auf einem externen Backup-Server. Der Kunde kann diese Daten, soweit technisch möglich, jederzeit zu Sicherungszwecken exzerpieren und ist verpflichtet, dies in regelmäßigen üblichen Abständen zu tun. Soweit dies nicht möglich ist, stellt der Anbieter dem Kunden die Daten einmal monatlich als Backup zur Verfügung.
(4) Wenn und soweit der Kunde auf vom Anbieter technisch verantworteten IT-Systemen personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, ist eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung abzuschließen.
§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, salvatorische Klausel
(1) Die teilweise oder vollständige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Auf diese AGB ist ausschließlich deutsche Recht unter Ausschluss des UN Kaufrechts anzuwenden.
(3) Der Gerichtsstand ist Öhringen